Kapitalverlust und Überschuldung nach Art. 725 OR
Stand: · fastview ag, Suhr
Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag
Das Aktienrecht verpflichtet den Verwaltungsrat, die Zahlungsfähigkeit und die Deckung des Kapitals zu überwachen. Diese Seite erklärt die vier Tatbestände knapp und zeigt, wie die Kapitalanalyse von nunia sie aus den Zahlen des Imports prüft.
Die Tatbestände
| Tatbestand | Grundlage | Worum es geht |
|---|---|---|
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | Art. 725 OR | Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit und ergreift bei drohender Zahlungsunfähigkeit Massnahmen. |
| Kapitalverlust | Art. 725a OR | Die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten decken die Hälfte von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr. |
| Überschuldung | Art. 725b OR | Die Forderungen der Gläubiger sind weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt. |
| Einlagenrückgewähr | Art. 680 Abs. 2 OR | Die Aktionäre dürfen ihre Einlage nicht zurückfordern, auch nicht verdeckt über eine Forderung an die Gesellschaft. |
Bei einem Kapitalverlust ergreift der Verwaltungsrat Massnahmen zur Beseitigung; hat die Gesellschaft keine Revisionsstelle, lässt sie die letzte Jahresrechnung vor der Genehmigung durch einen zugelassenen Revisor eingeschränkt prüfen. Besteht begründete Besorgnis einer Überschuldung, erstellt der Verwaltungsrat einen Zwischenabschluss zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten und lässt ihn prüfen. Ist die Gesellschaft überschuldet, benachrichtigt er das Gericht, sofern keine Ausnahme greift, etwa ein genügender Rangrücktritt.
So rechnet die Kapitalanalyse
Die Kapitalanalyse liegt in nunia unter «Abschluss». Die Bezugsgrössen stammen aus dem Import: Aktienkapital, gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve, Eigenkapital, Umlaufvermögen und kurzfristiges Fremdkapital. Jede Bezugsgrösse lässt sich anpassen; «Neu aus Import befüllen» holt die Werte wieder aus der Saldobilanz. Daraus rechnet nunia:
- Geschütztes Kapital: Nominalkapital plus die gesetzlichen Reserven bis höchstens 50 % des Nominalkapitals (bei Holdinggesellschaften 20 %), plus Aufwertungsreserve und Reserve für eigene Anteile.
- Kapitalverlust, wenn das Eigenkapital unter der Hälfte des geschützten Kapitals liegt.
- Überschuldung, wenn das Eigenkapital negativ ist. Rangrücktritte erfassen Sie separat; sie können die Benachrichtigung des Gerichts entbehrlich machen, beseitigen die Überschuldung aber nicht.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit als Signal, wenn das Umlaufvermögen das kurzfristige Fremdkapital nicht deckt.
- Freies Eigenkapital unter Berücksichtigung stiller Reserven nach Steuern sowie das ausschüttbare Eigenkapital.
Was die Bilanz nicht zeigt
Unter «Zusätzliche Angaben» erfassen Sie, ob es sich um eine Holding handelt, stille Reserven und den Gewinnsteuersatz, eine Forderung gegenüber dem Aktionär sowie nachrangige Darlehen mit Rangrücktritt. Übersteigt die Forderung gegenüber dem Aktionär das verfügbare Eigenkapital, meldet nunia einen Befund zur Einlagenrückgewähr.
Befund, Massnahmen und Schreiben
Jeder Befund nennt den Artikel und die nötigen Massnahmen, etwa den Mandanten zu informieren und sich das schriftlich bestätigen zu lassen oder bei Überschuldung einen Zwischenabschluss zu Fortführungs- und Veräusserungswerten zu erstellen. Mit «Schreiben (Word)» halten Sie das Ergebnis als Schreiben an das Organ fest, ohne Befund mit dem Satz, dass keine Gesetzesverstösse bezüglich OR 725 und OR 680 festgestellt wurden. In der Jahresrechnung schlägt nunia die Angabe zu Kapitalverlust oder Überschuldung im Anhang vor, wenn ein solcher Befund vorliegt.
Die Kapitalanalyse gilt für AG, GmbH und Genossenschaft; die Begriffe passen sich der Rechtsform an, etwa Stammkapital oder Anteilscheinkapital.
Das übernimmt nunia
- Bezugsgrössen aus dem Import übernehmen
- geschütztes Kapital, Schwelle zum Kapitalverlust und ausschüttbares Eigenkapital rechnen
- vier Tatbestände prüfen und Befunde mit Artikel und Massnahmen nennen
- Rangrücktritte und Aktionärsforderungen berücksichtigen
- Schreiben an das Organ als Word erzeugen
- Angabe im Anhang der Jahresrechnung vorschlagen
Das entscheiden Sie
- ob und welche Sanierungsmassnahmen nötig sind
- Bewertung zu Fortführungs- und Veräusserungswerten im Zwischenabschluss
- Wirksamkeit eines Rangrücktritts
- Benachrichtigung des Gerichts durch das Organ
Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind Gesetz, Statuten und die aktuelle Praxis.
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Häufige Fragen
Wann liegt ein Kapitalverlust vor?
Wenn die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven nicht mehr decken (Art. 725a OR). nunia rechnet dafür das geschützte Kapital und vergleicht das Eigenkapital mit dessen Hälfte.
Wann ist eine Gesellschaft überschuldet?
Wenn die Forderungen der Gläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind (Art. 725b OR). In der Kapitalanalyse zeigt ein negatives Eigenkapital den Befund an; der Zwischenabschluss bleibt Aufgabe des Organs.
Beseitigt ein Rangrücktritt die Überschuldung?
Nein. Ein genügender Rangrücktritt kann die Benachrichtigung des Gerichts entbehrlich machen, die Überschuldung bleibt aber bestehen. nunia führt Rangrücktritte deshalb separat.
Woher kommen die Zahlen der Kapitalanalyse?
Aus dem Import der Saldobilanz. Jede Bezugsgrösse lässt sich anpassen; «Neu aus Import befüllen» holt die Werte wieder aus dem Import.
Gilt die Kapitalanalyse auch für die GmbH?
Ja. Sie gilt für AG, GmbH und Genossenschaft; die Begriffe passen sich der Rechtsform an.
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