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Gewinnverwendung und Dividende

Stand: · fastview ag, Suhr

Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag

Über die Verwendung des Bilanzgewinns beschliesst die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats. Diese Seite fasst die Regeln zu Reserven, Dividende und Verrechnungssteuer knapp zusammen und zeigt, wie nunia Antrag, Beschluss und Dividendenbescheinigung verbindet.

Die Regeln in Kürze

Der Bilanzgewinn setzt sich aus dem Jahresergebnis und dem Gewinn- oder Verlustvortrag des Vorjahres zusammen. Über seine Verwendung entscheidet bei der AG die Generalversammlung (Art. 698 OR), bei der GmbH die Gesellschafterversammlung.

Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

In nunia ist die Gewinnverwendung ein Schritt der Jahresrechnung. nunia zeigt Jahresgewinn und Gewinnvortrag mit Vorjahresspalte und prüft die Zeilen gegen die Bilanz: Weicht der erfasste Gewinnvortrag vom Wert in der Bilanz oder vom Vortrag des Vorjahres ab, erscheint ein Hinweis mit Abweichung und einem Knopf zum Angleichen.

Für die gesetzliche Gewinnreserve rechnet nunia die Mindestzuweisung nach Art. 672 OR: 5 % des Jahresgewinns nach Beseitigung eines Verlustvortrags, begrenzt auf 50 % des Kapitals, bei Holdinggesellschaften 20 %. Eine Holding erkennt nunia am Zweck oder an der Firma; die Einstufung lässt sich übersteuern. Fehlt die Zuweisung im Antrag, weist nunia mit dem berechneten Betrag darauf hin.

Beschluss im GV-Protokoll

Im GV-Protokoll steht das Traktandum «Verwendung des Bilanzgewinns» bereit. nunia füllt die Tabelle aus der Gewinnverwendung der Jahresrechnung vor: Jahresgewinn, Gewinnvortrag, Bilanzgewinn, Zuweisungen an die gesetzliche und freiwillige Gewinnreserve, Dividende (auf Wunsch je Aktie) und Vortrag auf neue Rechnung.

Dividende, Verrechnungssteuer und Bescheinigung

Unter «Dividende & Bescheinigung» übernimmt nunia die Bruttodividende aus dem GV-Beschluss und verteilt sie nach dem Aktienbuch auf die Beteiligten, nach Anzahl und Nennwert. Je Person rechnet nunia brutto, Verrechnungssteuer und netto, auf Rappen gerundet; mehrere Aktientranchen einer Person stehen auf einer Bescheinigung. Als grobe Plausibilität prüft nunia, ob der Bilanzgewinn die Dividende deckt.

Aus der Fälligkeit rechnet nunia die Frist von 30 Tagen und legt sie auf Wunsch als Aufgabe an. Die Abfüllhilfe führt das passende ESTV-Formular Feld für Feld auf (bei der AG Formular 103, bei GmbH und Genossenschaft Formular 110). Hält eine juristische Person mindestens 10 %, nennt nunia das Meldeverfahren. Eingereicht wird im ePortal der ESTV; die PDF von nunia sind Vorbereitungshilfen, keine amtlichen Formulare. Die Dividendenbescheinigungen erzeugt nunia als Briefe je Aktionär.

Das übernimmt nunia

  • Bilanzgewinn mit Vorjahr darstellen und gegen die Bilanz abgleichen
  • Mindestzuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve nach Art. 672 OR rechnen
  • Gewinnverwendung ins GV-Protokoll übernehmen
  • Dividende nach Aktienbuch verteilen, Verrechnungssteuer 35 % und netto rechnen
  • Frist von 30 Tagen, Formular-Abfüllhilfe und Bescheinigungen

Das entscheiden Sie

  • Höhe der Dividende und der freiwilligen Reserven
  • ob das ausschüttbare Eigenkapital genügt (siehe Kapitalanalyse)
  • ob eine Zwischendividende oder eine Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven in Frage kommt
  • Deklaration und Einreichung bei der ESTV

Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind Gesetz, Statuten und die aktuelle Praxis.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve?

Nach Art. 672 OR 5 % des Jahresgewinns, nachdem ein Verlustvortrag beseitigt ist, bis die gesetzliche Kapital- und Gewinnreserve zusammen 50 % des Aktienkapitals erreichen, bei Holdinggesellschaften 20 %. nunia rechnet diesen Mindestbetrag und weist darauf hin, wenn er im Antrag fehlt.

Woraus darf eine Dividende ausgerichtet werden?

Nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven (Art. 675 OR). nunia prüft als grobe Plausibilität, ob der Bilanzgewinn die Dividende deckt; die formale Prüfung des ausschüttbaren Eigenkapitals bleibt beim Treuhänder.

Rechnet nunia die Verrechnungssteuer?

Ja. Je Aktionär rechnet nunia brutto, Verrechnungssteuer 35 % und netto, dazu die Frist von 30 Tagen ab Fälligkeit. Die Abfüllhilfe führt das Formular Feld für Feld auf; eingereicht wird im ePortal der ESTV.

Erstellt nunia Dividendenbescheinigungen?

Ja, als Brief je Aktionär. Mehrere Aktientranchen einer Person fasst nunia auf einer Bescheinigung zusammen.

Unterstützt nunia Ausschüttungen aus Kapitaleinlagereserven?

Dafür gibt es in nunia keine eigene Berechnung. Ausserordentliche Ausschüttungen erfassen Sie als eigene Art mit dem dafür vorgesehenen Formular; die steuerliche Beurteilung liegt bei Ihnen.

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