Wissen

Transparenzregister: Meldepflicht und Fristen

Stand: · fastview ag, Suhr

Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag

Seit dem 1. Oktober 2026 melden Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister des Bundes. Diese Seite fasst zusammen, wer meldet, was gemeldet wird, welche Frist für welche Gesellschaft gilt und wie der Meldeweg aussieht. Am Schluss steht, wie nunia die Meldung aus dem Aktienbuch vorbereitet.

Kurz zusammengefasst

  • Rechtsgrundlagen: Transparenzgesetz TJPG (SR 955.3) und Verordnung TJPV (SR 955.31), beide in Kraft seit 1. Oktober 2026.
  • Gemeldet wird jede natürliche Person, die mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert; gibt es keine, das oberste Mitglied des leitenden Organs.
  • Erste Fristen: AG mit ordentlicher Revision bis 31.12.2026, übrige AG bis 28.02.2027, GmbH und Genossenschaften bis 31.03.2027. Eine Änderung im Handelsregister verkürzt die Frist auf einen Monat.
  • Gemeldet wird gebührenfrei über EasyGov mit AGOV-Login, durch die Gesellschaft oder eine bevollmächtigte Person.

Was seit dem 1. Oktober 2026 gilt

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) und die zugehörige Verordnung (TJPV) sind am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Das Transparenzregister führt das Bundesamt für Justiz. Es ist nicht öffentlich: Einsicht haben Behörden sowie Finanzintermediäre und Beraterinnen und Berater nach Geldwäschereigesetz für ihre Sorgfaltspflichten (Art. 25–27 TJPG).

Das TJPG löst die bisherige Meldepflicht der Aktionäre nach Art. 697j–697m OR ab; diese Artikel sind aufgehoben. Meldungen nach altem Recht gelten als Meldung nach Art. 13 TJPG, soweit die Personen auch nach neuem Recht wirtschaftlich berechtigt sind. Das bisherige Verzeichnis wird nicht weitergeführt, aber zehn Jahre aufbewahrt (Art. 49–50 TJPG).

Wer melden muss

RechtsformMeldepflichtGrundlage
Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, GenossenschaftjaArt. 2 TJPG
SICAV, SICAF, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KmGK)jaArt. 2 TJPG
Juristische Person ausländischen Rechts mit Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundstück in der SchweizjaArt. 2 TJPG
Verein, StiftungneinArt. 2 TJPG
Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaftnein, keine juristische PersonArt. 2 TJPG

Ausgenommen sind börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften, an denen sie mehr als 75 % halten, Vorsorgeeinrichtungen sowie Gesellschaften, die zu mindestens 75 % Gemeinwesen gehören (Art. 3 TJPG). Für die übliche Familien-AG oder Einpersonen-GmbH gilt die Pflicht ohne Einschränkung.

Wer als wirtschaftlich berechtigt gilt

Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, die die Gesellschaft letztendlich kontrolliert (Art. 4 TJPG):

Was gemeldet wird

Für jede wirtschaftlich berechtigte Person meldet die Gesellschaft dem Register (Art. 9 TJPG, Art. 10–13 TJPV):

Intern führt die Gesellschaft ein Verzeichnis mit diesen Angaben, der Adresse und den Belegen, jederzeit in der Schweiz zugänglich und zehn Jahre über das Ende der Eigenschaft hinaus aufbewahrt (Art. 7–8 TJPG). Zur Identifikation klärt sie ab, ob die Person eine AHV-Nummer hat; ohne AHV-Nummer gehört eine Kopie von Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis zu den Belegen (Art. 10 TJPV). Die Aktionärinnen und Aktionäre sind ihrerseits verpflichtet, der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person innert eines Monats zu melden (Art. 13 TJPG).

Fristen für die erste Meldung

Gesellschaften, die am 1. Oktober 2026 bereits bestanden, melden innert der Übergangsfristen von Art. 51 TJPG. Massgebend ist die Rechtsform und ob die Gesellschaft ihre Jahresrechnung ordentlich prüfen lassen muss.

FallFristSpätestensGrundlage
Erste Änderung des Handelsregistereintrags nach dem 1. Oktober 2026ein Monat nach der Änderung, geht den längeren Fristen vorlaufendArt. 51 Abs. 1
Aktiengesellschaft mit ordentlicher Revisiondrei Monate31.12.2026Art. 51 Abs. 3 lit. a
Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revisionvier Monate31.01.2027Art. 51 Abs. 3 lit. b
Aktiengesellschaft ohne ordentliche Revisionfünf Monate28.02.2027Art. 51 Abs. 3 lit. c
Übrige Gesellschaften, etwa GmbH und Genossenschaftsechs Monate31.03.2027Art. 51 Abs. 3 lit. d
Alle wirtschaftlich Berechtigten sind als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragenzwei Jahre30.09.2028Art. 51 Abs. 2
Neugründungein Monat nach der Eintragung im HandelsregisterlaufendArt. 9 Abs. 4

Änderungen meldet die Gesellschaft innert eines Monats, nachdem sie davon Kenntnis erhalten hat (Art. 10 TJPG). Eine geänderte Beteiligung ist nur zu melden, wenn sie die Schwelle von 25, 50 oder 75 % über- oder unterschreitet. Firma, Rechtsform, Sitz und Postleitzahl übernimmt das Register selbst aus dem Handelsregister; ein Wohnsitzwechsel einer gemeldeten Person bleibt meldepflichtig (Art. 39 TJPV). Die registerführende Behörde prüft frühestens sechs Monate nach Inkrafttreten, ob gemeldet wurde, und mahnt (Art. 52 Abs. 2 TJPG).

Verantwortung und Busse

Verantwortlich für die Meldung ist das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe an Personen in der Gesellschaft oder an Dritte übertragen, zum Beispiel an das Treuhandunternehmen; die Verantwortung bleibt beim Organ (Art. 12 TJPG). Wer die Meldepflichten vorsätzlich verletzt oder falsche Angaben macht, wird mit Busse bis CHF 500 000 bestraft (Art. 43 TJPG); fahrlässiges Handeln ist nicht strafbar. Die Kontrollstelle kann Angaben verlangen, einen Vermerk im Register anbringen und bei wiederholten Verstössen die Mitwirkungs- und Vermögensrechte des betroffenen Aktionärs suspendieren (Art. 34 und 38 TJPG).

Meldeweg: EasyGov mit AGOV

Wie nunia die Meldung vorbereitet

In nunia liegt die Karte «Transparenzregister» im Aktienbuch des Kunden. Sie verbindet die Pflicht mit den Daten, die ohnehin geführt werden:

  1. Personen vorschlagen: nunia schlägt aus dem Aktienbuch alle natürlichen Personen ab 25 % des Kapitals oder der Stimmen vor. Hält eine juristische Person 25 % oder mehr, weist nunia auf die Kontrollkette hin; hält niemand 25 %, schlägt nunia das oberste Mitglied des leitenden Organs aus den Organen vor.
  2. Angaben vervollständigen: Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzgemeinde, Postleitzahl und Staat, Art und Umfang der Kontrolle sowie AHV-Nummer vorhanden ja oder nein, sonst die Ausweiskopie als Beleg.
  3. Frist je Gesellschaft: nunia rechnet die Meldefrist nach Art. 51 TJPG aus Rechtsform, Revisionsart und den Daten zum Handelsregister und zeigt die angewandte Regel mit Artikel. Ist die Revisionsart nicht bekannt, nimmt nunia die frühere Frist an.
  4. Meldeblatt (PDF): ein Blatt je Gesellschaft mit Prüfliste und den Angaben je Person in der Reihenfolge des EasyGov-Formulars, als Vorlage für die Meldung oder als Beilage für den Kunden. «EasyGov öffnen» führt direkt ins Portal.
  5. Meldung erfassen: Nach dem Einreichen halten Sie Datum, Kanal (EasyGov oder Handelsregisteramt) und die Bestätigung als Nachweis fest.
  6. Nachmeldung: Bringt eine Mutation im Aktienbuch eine Beteiligung über oder unter 25, 50 oder 75 %, stellt nunia den Meldestand auf «Änderung offen» und legt eine Aufgabe mit der Frist von einem Monat an.

Das übernimmt nunia

  • meldepflichtige Personen aus Aktienbuch und Organen vorschlagen
  • Angaben nach TJPG und TJPV vollständig führen
  • Meldefrist je Gesellschaft nach Art. 51 TJPG rechnen
  • Meldeblatt in der Reihenfolge des EasyGov-Formulars erzeugen
  • Meldestand und Nachweis festhalten
  • bei Schwellenwechseln an die Nachmeldung erinnern

Das entscheiden Sie

  • ob eine Person den Kunden auf andere Weise kontrolliert
  • Identifikation und Überprüfung der Angaben mit Belegen
  • ob Sie mit Vollmacht melden oder der Kunde selbst meldet
  • Einreichen der Meldung im EasyGov-Portal

Quellen

Weiterlesen und ansehen

Häufige Fragen

Muss auch eine kleine Familien-AG ans Transparenzregister melden?

Ja. Jede Aktiengesellschaft, GmbH und Genossenschaft ist unterstellt, unabhängig von Grösse und Zahl der Aktionäre (Art. 2 TJPG). Ausgenommen sind nur börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Gesellschaften, die zu mindestens 75 % Gemeinwesen gehören.

Bis wann muss eine bestehende Gesellschaft melden?

AG mit ordentlicher Revision bis 31.12.2026, andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision bis 31.01.2027, AG ohne ordentliche Revision bis 28.02.2027, übrige Gesellschaften wie GmbH und Genossenschaft bis 31.03.2027. Wird der Handelsregistereintrag vorher geändert, gilt ein Monat ab der Änderung. Stehen alle wirtschaftlich Berechtigten als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister, gilt der 30.09.2028 (Art. 51 TJPG).

Müssen Vereine und Stiftungen melden?

Nein. Vereine und Stiftungen sind dem TJPG nicht unterstellt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind keine juristischen Personen und melden ebenfalls nicht.

Darf die Treuhänderin oder der Treuhänder für den Kunden melden?

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht der Gesellschaft. EasyGov schickt das Vollmachtsformular an den Sitz; nach der Unterschrift meldet die bevollmächtigte Person mit ihrem AGOV-Konto. Die Verantwortung bleibt beim obersten Mitglied des leitenden Organs (Art. 12 TJPG).

Was kostet die Meldung?

Nichts. Eintragung, Änderung und Löschung sind gebührenfrei; ein Auszug kostet CHF 40 (Art. 68 TJPV). Vorsätzliche Verletzungen der Meldepflicht werden mit Busse bis CHF 500 000 bestraft (Art. 43 TJPG).

Wann muss eine Änderung gemeldet werden?

Innert eines Monats nach Kenntnis (Art. 10 TJPG). Eine geänderte Beteiligung ist nur zu melden, wenn sie 25, 50 oder 75 % über- oder unterschreitet; ein Wohnsitzwechsel einer gemeldeten Person ist immer zu melden. Firma, Sitz und Rechtsform übernimmt das Register aus dem Handelsregister.

Kann nunia direkt an das Transparenzregister melden?

Nein, weil der Bund keine Schnittstelle für die Meldung aus Software anbietet. nunia bereitet die Meldung vollständig vor: Personen, Angaben, Frist und ein Meldeblatt in der Reihenfolge des EasyGov-Formulars. Eingereicht wird im EasyGov-Portal.

nunia ausprobieren

Der Systemrundgang zeigt die Karte «Transparenzregister» im Aktienbuch mit Musterkunden, ohne Registrierung. Für Fragen zu Ihrem Unternehmen vereinbaren Sie eine Online-Demo.