Jahresabschluss Schweiz: Ablauf, Fristen und Pflichten für Treuhänder
Stand: · fastview ag, Suhr
Fachlich verantwortlich: Marco Zanetti und Reto Ackermann, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, fastview ag
Der Jahresabschluss einer Schweizer Gesellschaft umfasst mehr als die Jahresrechnung: Abschlussbuchungen, Revision oder Opting-out, Generalversammlung, Steuern und Aufbewahrung gehören dazu. Der Takt ist fest: Geschäftsbericht und ordentliche Generalversammlung innert sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag, Aufbewahrung zehn Jahre. Diese Seite ordnet den Abschlussprozess für Treuhänder und fasst die Fristen in einer Tabelle zusammen.
Der Abschlussprozess in sieben Etappen
- Unterlagen beim Kunden anfordern. Bankauszüge per Stichtag, Inventar, Debitoren- und Kreditorenlisten, Lohnunterlagen, Verträge und Belege zu besonderen Geschäftsfällen.
- Buchhaltung abschliessen. Abgrenzungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, Steuern; Abstimmung der Konten mit den Nachweisen.
- Saldobilanz übernehmen und Jahresrechnung erstellen. Aus der Saldobilanz entstehen Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang; Schritt für Schritt unter Jahresrechnung erstellen.
- Prüfen und freigeben. Vier-Augen-Prinzip im Team, Freigabe des Abschlusses, Unterzeichnung durch Verwaltungsrat oder Geschäftsführung und die für die Rechnungslegung zuständige Person.
- Revision oder Opting-out. Mit Revisionsstelle braucht die Generalversammlung deren Bericht, bevor sie die Jahresrechnung genehmigt (Art. 731 OR). Ohne Revisionsstelle ist der Verzicht zu dokumentieren.
- Generalversammlung. Einberufung, Genehmigung der Jahresrechnung, Gewinnverwendung, Entlastung, Wahlen und Protokoll.
- Nacharbeiten. Verrechnungssteuer auf Dividenden, Handelsregister bei Wahlen, Steuererklärung, Archiv.
Checkliste: Unterlagen für den Jahresabschluss
Was Treuhänder für einen Abschluss typischerweise beim Kunden anfordern. Die Liste ist nicht abschliessend und richtet sich nach Branche und Rechtsform.
- Bank- und Postkontoauszüge per Bilanzstichtag, Zinsausweise
- Inventar der Vorräte und angefangenen Arbeiten mit Bewertung
- offene Debitoren und Kreditoren per Stichtag
- Lohnjournal, AHV- und Pensionskassenabrechnungen
- Darlehens-, Leasing- und Mietverträge, neue Verträge des Jahres
- Rechnungen zu Investitionen und Verkäufen von Anlagen
- MWST-Abrechnungen des Jahres für die Umsatzabstimmung
- Protokolle von Verwaltungsrat und Generalversammlung
- Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften, Prozessen
Fristen im Jahresabschluss
Die Tabelle gilt für ein Geschäftsjahr, das am 31. Dezember endet. Bei einem abweichenden Geschäftsjahr verschieben sich die Daten entsprechend.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Geschäftsbericht erstellen und dem Organ vorlegen | innert 6 Monaten, also bis 30. Juni | Art. 958 Abs. 3 OR |
| Einberufung der Generalversammlung | mindestens 20 Tage vor der Versammlung | Art. 700 OR |
| Geschäftsbericht und Revisionsbericht für Aktionäre zugänglich | mindestens 20 Tage vor der Versammlung | Art. 699a OR |
| Ordentliche Generalversammlung (AG) | innert 6 Monaten, also bis 30. Juni | Art. 699 Abs. 2 OR |
| Ordentliche Gesellschafterversammlung (GmbH) | innert 6 Monaten | Art. 805 Abs. 2 OR |
| Verrechnungssteuer auf einer Dividende abrechnen | innert 30 Tagen nach Fälligkeit | Art. 16 VStG |
| Steuererklärung juristische Person | je Kanton verschieden, Erstreckung auf Gesuch | kantonales Steuerrecht |
| Geschäftsbücher, Belege, Geschäfts- und Revisionsbericht aufbewahren | 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres | Art. 958f OR |
Die Frist von sechs Monaten für die Generalversammlung ist eine Ordnungsfrist; eine spätere Versammlung macht die Beschlüsse nicht ungültig. Sie zu halten ist trotzdem Pflicht des Verwaltungsrats, und Banken, Steuerbehörden und Revisionsstellen rechnen mit ihr.
Revisionspflicht und Opting-out
Ob die Jahresrechnung geprüft wird, hängt von Grösse und Wahl der Gesellschaft ab. Die ordentliche Revision gilt ab zwei von drei Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Art. 727 OR). Darunter gilt die eingeschränkte Revision, auf die mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre verzichtet werden kann, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (Art. 727a Abs. 2 OR). Die Einzelheiten und die Prüfung je Jahr stehen unter Opting-out und Revisionspflicht.
Generalversammlung und Gewinnverwendung
Die Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung, beschliesst über den Bilanzgewinn, entlastet den Verwaltungsrat und wählt Verwaltungsrat und Revisionsstelle (Art. 698 OR). Vor der Ausschüttung einer Dividende ist die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve zu beachten (Art. 672 OR). Wie Traktanden und Protokoll aufgebaut sind, zeigt GV-Protokoll erstellen, mit einer Vorlage zum Herunterladen. Zeigt die Jahresrechnung, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist, sind die Massnahmen nach Art. 725 ff. OR zu prüfen.
Steuern und Handelsregister
Die genehmigte Jahresrechnung ist Grundlage der Steuererklärung der Gesellschaft. Einreichefristen, Formulare und Erstreckungen regelt jeder Kanton selbst; die meisten bieten die Einreichung elektronisch an. Wird eine Dividende beschlossen, ist die Verrechnungssteuer von 35 % mit dem Formular 103 (AG) oder 110 (GmbH) der Eidgenössischen Steuerverwaltung abzurechnen. Wählt die Generalversammlung neue Organe oder eine neue Revisionsstelle, ist die Änderung beim Handelsregister anzumelden; seit dem 1. Oktober 2026 kann das auch eine Meldung ans Transparenzregister auslösen.
Aufbewahrung nach Art. 958f OR
Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht werden während zehn Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren; Geschäftsbücher und Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden können. Die Einzelheiten regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV, SR 221.431).
Jahresabschluss mit nunia
nunia ist die Treuhandsoftware für diesen Ablauf, nicht für die laufende Buchhaltung. Die Buchhaltung des Kunden bleibt im bisherigen Programm; nunia übernimmt den Abschluss ab der Saldobilanz.
Das übernimmt nunia
- Fristen je Mandat, etwa Steuererklärung und Generalversammlung, im Fristenkalender und als Kalender-Abo
- Dokumentanforderungen an den Kunden mit Upload-Link und Erinnerung
- Abschlussdossier mit Prüfgebieten, Nachweisen, Checklisten, optionalem Vier-Augen-Prinzip und Freigabe
- Jahresrechnung nach OR, GV-Protokoll mit Fristhinweis, Dividende mit Verrechnungssteuer
- schreibgeschützter Zugang der Revisionsstelle zum Abschluss
Das entscheiden Sie
- Abschlussbuchungen und Bewertung
- Revision oder Opting-out
- Anträge an die Generalversammlung
- Einreichung der Steuererklärung und Anmeldungen beim Handelsregister
Den Ablauf zeigen die Lernvideos «Der Abschlussprozess» und «Datenaustausch mit Kunde und Revisionsstelle». Worauf es bei der Wahl einer Software für den Abschluss ankommt, fasst Treuhandsoftware Schweiz zusammen.
Diese Seite fasst die Rechtslage vereinfacht zusammen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind Gesetz, Statuten und die aktuelle Praxis.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Jahresabschluss in der Schweiz fertig sein?
Der Geschäftsbericht wird innert sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt und vorgelegt (Art. 958 Abs. 3 OR), und die ordentliche Generalversammlung findet innert derselben Frist statt (Art. 699 Abs. 2 OR). Beim Kalenderjahr ist das der 30. Juni.
Was gehört zum Jahresabschluss einer AG?
Abschlussbuchungen, Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, die Revision oder ein dokumentiertes Opting-out, die ordentliche Generalversammlung mit Protokoll, allenfalls die Verrechnungssteuer auf der Dividende, die Steuererklärung und die Aufbewahrung.
Wie lange müssen Abschlussunterlagen aufbewahrt werden?
Zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres (Art. 958f OR). Geschäftsbericht und Revisionsbericht schriftlich und unterzeichnet, Bücher und Belege auch elektronisch.
Ist nunia eine Buchhaltungssoftware?
Nein. nunia übernimmt den Abschluss ab der Saldobilanz aus der bestehenden Buchhaltung und führt Fristen, Abschlussdossier, Jahresrechnung, GV-Protokoll und Aktienbuch.
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